25.09.2023
Deutsche Unternehmen stehen bei der Anschaffung und Verwendung von Diensthandys vor einer Reihe von Fragen: Zunächst gilt es, rechtliche Aspekte zu beachten. Außerdem müssen passende Geräte gewählt werden. Nicht zuletzt muss sich Ihr Unternehmen für ein Konzept zur Nutzung der Firmengeräte entscheiden.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Ob Datenschutz, Haftung, Überwachung oder Erreichbarkeit der Angestellten – bei der Verwendung von Firmenhandys müssen Unternehmen einige rechtliche Fragen berücksichtigen. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick.
In Ihrem Unternehmen sollten klare Richtlinien hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, denn die Verwendung von Diensthandys birgt potenzielle Risiken für Unternehmens- und eventuell auch persönliche Daten. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Verschlüsselung, regelmäßige Sicherheitsupdates und die Trennung von geschäftlichen und privaten Daten – falls Ihr Unternehmen die private Nutzung des Diensthandys gestattet. Nur so handeln Sie gesetzeskonform und gewährleisten die Sicherheit von Daten auf firmeneigenen Smartphones.
Wenn ein Diensthandy nicht mehr funktioniert, es verloren geht oder gestohlen wird, stellt sich die Frage: Wer haftet? In der Regel der Arbeitgeber. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitnehmer für den Schaden belangt werden. Wo diese Stufe der Fahrlässigkeit beginnt, kann juristisch komplex werden und sollte daher so gut es geht vertraglich festgelegt werden. Hier einige Beispiele:
Falls Ihre Angestellten das Diensthandy ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen, haben Sie als Arbeitgeber das Recht zur Kontrolle. Dazu gehören u. a.
Anderes ist der Fall, wenn Ihre Beschäftigten das Firmenhandy auch privat nutzen. Dann dürfen Sie weder Anrufe, E-Mails noch Nachrichten einsehen, da dies gegen das Fernmeldegesetz verstößt. Auch Standortdaten dürfen Sie nicht abrufen. Allerdings können Sie einige Nutzungsrichtlinien festlegen und z. B. mitbestimmen, welche Apps Ihre Mitarbeitenden installieren dürfen.
Es kann im Sinne Ihres Unternehmens sein, dass Ihre Beschäftigten über die Diensthandys gut erreichbar sind. Das Arbeitsrecht legt jedoch klare Richtlinien für die Erreichbarkeit fest:
Wenn die Beschäftigten das Handy ausschließlich für dienstliche Zwecke verwenden dürfen, müssen sie es im Fall einer Kündigung zurückgeben. Wurde das Handy auch privat genutzt, kommt es auf die individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Die Unternehmensdaten sind in jedem Fall restlos zu löschen.
Mit der Bereitstellung von Firmenhandys in Ihrem Unternehmen können eine Vielzahl von Vorteilen verbunden sein – auch gegenüber privater Handys Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die z. B. für Business-Apps verwendet werden sollen.
Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Nutzungsmodellen von Diensthandys. Die Modelle unterscheiden sich hinsichtlich Kontrolle und Flexibilität. Dies sind die jeweiligen Vor- und Nachteile:
Mit BYOD ist gemeint, dass die Angestellten ihre privaten Handys auch für geschäftliche Zwecke nutzen. Sie können also telefonieren, ihre jobbezogenen E-Mails über das Firmenkonto abrufen und sich über das Handy mit dem Firmennetzwerk verbinden.
Ihr Unternehmen stellt das Handy für die Beschäftigten bereit, erlaubt aber ausdrücklich auch die private Nutzung.
Das CYOD-Modell (Choose Your Own Device) funktioniert im Prinzip genauso wie COPE, was die gleichen Vor- und Nachteile beinhaltet. Nur wählen in diesem Fall Ihre Angestellten aus einer Liste von Geräten, die bereits durch Ihr Unternehmen genehmigt worden sind.
Mit BYOD ist gemeint, dass die Angestellten ihre privaten Handys auch für geschäftliche Zwecke nutzen. Sie können also telefonieren, ihre jobbezogenen E-Mails über das Firmenkonto abrufen und sich über das Handy mit dem Firmennetzwerk verbinden.
Die Auswahl der möglichen Diensthandys für die Nutzungsmodelle COBO, COPE und CYOD ist eine komplexe Aufgabe für Unternehmen. Damit die ausgewählten Geräte den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens und Ihrer Beschäftigten entsprechen, sollten einige Faktoren berücksichtigt werden.
Sowohl praktische Aspekte wie Leistung und Kompatibilität als auch strategische Überlegungen wie Budget und Sicherheit spielen eine Rolle für eine fundierte Entscheidung. Folgende Fragen können Ihnen als Leitlinien dienen:
Bei der Wahl der richtigen Diensthandys sollten Sie Ihre Angestellten idealerweise eng mit einbeziehen. Denn letztendlich sind sie diejenigen, die mit den Geräten arbeiten werden und können daher wertvolle Tipps und Hinweise geben, die im Auswahlprozess entscheidend sein können.
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Ihre Angestellten können Anspruch auf ein Diensthandy haben, wenn es
im Arbeitsvertrag
in einer Betriebsvereinbarung oder
in einem Tarifvertrag
festgelegt ist.
Zudem kann ein Anspruch entstehen, wenn das Handy für die Ausführung der Arbeitsaufgaben notwendig ist.
In Fällen wie den folgenden ist es besonders sinnvoll für Sie, einem Mitglied Ihrer Belegschaft ein Diensthandy bereitzustellen:
Für Angestellte im Außendienst stellen Sie sicher, dass sie auch außerhalb des Büros erreichbar bleiben.
Für alle, die direkten Kundenkontakt haben, ermöglicht das Diensthandy eine schnelle und professionelle Kommunikation.
Für IT-Support und Notdienste ist ein Diensthandy praktisch unverzichtbar, um die Erreichbarkeit und eine schnelle Reaktion sicherzustellen.
Falls spezifische Anwendungen oder Integrationen in Unternehmenssysteme erforderlich sind, kann ein Firmenhandy Kompatibilität und Funktionalität sicherzustellen.
Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Wenn Ihre Angestellten ihr Firmenhandy ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen, fällt kein geldwerter Vorteil an.
Wenn Ihre Angestellten das Diensthandy auch für private Zwecke nutzen dürfen, gilt es als geldwerter Vorteil. Dieser ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Es gibt auch besondere Fälle, z. B., wenn die steuerliche Behandlung schriftlich zwischen Ihnen und Ihren Angestellten festgelegt wird.
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